Schulordnung

 

1.       Zweck

Die Musikschule JMK ist Teil des Vereins Jugendmusik Kreuzlingen (JMK). Sie vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine professionelle musikalische Ausbildung.  

Der Musikunterricht wird bis zum 20. Lebensjahr vom Kanton subventioniert.

 

2.       Unterrichtsangebot

Der lnstrumentalunterricht erfolgt in der Regel als Einzelunterricht. Bei älteren Kindern und Jugendlichen wird eine Unterrichtsdauer von 40 Minuten empfohlen, damit ausreichend Zeit für die vielfaltigen Lernprozesse zur Verfügung steht. Bei geeigneten Schülerinnen und Schülern kann bei lnteresse auch Gruppenunterricht erteilt werden.

Die zusätzlich zum lnstrumentalunterricht durchgeführten Kurse in Musiktheorie (elementare Musiklehre, Harmonielehre, Rhythmik) sind Bestandteil des Unterrichts. Die Inhalte orientieren sich an den Stufentests des Verbandes Musikschulen Thurgau.

Die Ausbildung an unserer Musikschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern das Spielen in verschiedenen Ensembles, Singgruppen und (Blas-)Orchestern, in denen das Zusammenspiel erlernt wird.

Das Bundesamt für Kultur hat mit dem Programm ,,Junge Talente Musik" einen Rahmen für die musikalische Talentförderung geschaffen, in welchem Kindern und Jugendlichen eine niveauangepasste Förderung und finanzielle Unterstützung zukommt. Die Jugendmusik Kreuzlingen ist als Partnerschule anerkannt. Das Programm steht Kindern ab 4 Jahren sowie Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren und Wohnsitz im Kanton Thurgau offen.

 

3.       Eintritt/Austritt/ Ausschluss

Anmeldungen sind jederzeit online an die Schulleitung der JMK zu richten. Mit dem Absenden des Online-Formulars verpflichten sich Eltern, Schülerinnen und Schüler, die Schulordnung anzuerkennen.

Abmeldungen sowie andere Vertragsänderungen (wie z.B. Lehrpersonenwechsel) sind bis spätestens 15. Juni (für das Herbstsemester) bzw. 15. Dezember (für das Frühlingssemester) schriftlich per Post oder E-Mail an die Schulleitung der JMK zu richten. Nicht abgemeldete Schülerinnen und Schüler gelten für das nächste Semester als weiterhin angemeldet. Wer während des laufenden Semesters austritt, hat keinen Anspruch auf Rückvergütung (Ausnahme: Unfall, Wegzug).

Der Vorstand der JMK behält sich vor, ein Kind aus disziplinarischen Gründen vom Unterricht auszuschliessen. Ebenfalls können die nicht fristgerechte Bezahlung des Schulgeldes, Verstösse gegen die Hausordnung oder mehrere unentschuldigte Absenzen einen Ausschluss zur Folge haben.

 

4.       Schulgeld

Die Höhe des Schulgeldes ist der aktuellen Tarifordnung zu entnehmen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Semesterbeginn online an die in der Anmeldung genannte E-Mail Adresse, zahlbar nach Erhalt innerhalb von 30 Tagen.

Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Hohe von CHF 20 erhoben.

Besuchen zwei oder mehrere subventionsberechtigte Mitglieder unter 20 Jahren aus derselben Familie den Musikunterricht an der JMK, oder belegt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Fächer, wird ein Rabatt von 5% gewährt.

Die Jugendmusik Kreuzlingen ist Partnerin der KulturLegi - diese ist ein persönlicher, kostenloser Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Er wird von der Caritas Schweiz ausgestellt. Mit der KulturLegi gewährt die JMK 50% Ermässigung auf alle Angebote.

 

5.       Unterricht

Der Unterricht wird in zwei Semestern erteilt. Semesterbeginn und -schluss, Ferien und Feiertage orientieren sich an der Schulgemeinde Kreuzlingen.

Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf 38 Lektionen pro Schuljahr.

Im Stundenplan werden Ort und Zeit des Unterrichts in Absprache mit der Lehrperson festgelegt. Der vereinbarte wöchentliche Termin ist von der Lehrperson ausschliesslich für die Schülerin oder den Schüler reserviert. Für vom Schüler oder der Schülerin abgesagte Stunden ergeben sich weder Ansprüche auf Nachleistung noch entfällt die Honorarpflicht für diese Unterrichtsstunden.

Einige Lektionen pro Semester können in einer flexiblen Form erteilt werden, z. B. besondere Unterrichtstage oder -wochenenden, Sonderproben, Übungen für Vorspiele, grosse Veranstaltungen etc.

Die Anschaffung der Instrumente und Lehrmittel obliegt den Eltern. Die Schulleitung und die entsprechende Lehrkraft stehen für Beratungen zur Verfügung.

Besonderheiten bei Abo-Karten für Erwachsene:

-        Die 5er- und 10er-Abos haben 1 Jahr Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.

-        Die gehaltenen Stunden werden von der Schülerin oder dem Schüler und der Lehrperson unterschrieben.

-        Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Absenzen rechtzeitig - spätestens 24 Stunden vorher - mitzuteilen. Bei einer späteren Absage gilt die Stunde als gehalten.

-        Die Erneuerung der Abo-Karte erfolgt über die Schulleitung unter musikschule@jmk.swiss.

6.      Absenzen

Lehrpersonen und Schülerinnen oder Schüler sind verpflichtet, einander Absenzen rechtzeitig - möglichst am Vortag - mitzuteilen.

6.1  Absenzen des Schülers oder der Schülerin

Für Stunden, die wegen Verhinderung eines Schülers oder einer Schülerin ausfallen, besteht kein Anspruch auf Nachholung.

Bei einer längeren Absenz infolge Krankheit oder Unfall (ab der dritten Woche) ist ein ärztliches Zeugnis zuhanden der Schulleitung erforderlich, um die Rückvergütung eines entsprechenden Teils des Schulgeldes zu erwirken.

6.2  Absenzen der Lehrperson

Lektionen, die wegen nicht krankheitsbedingter Verhinderung der Musiklehrperson ausfallen, müssen vor- oder nachgeholt oder anderweitig kompensiert werden. Diese Stunden können nach Absprache mit der Schulleitung in Gruppen erteilt werden.

Krankheitsbedingte Ausfälle der Lehrperson müssen nicht nachgeholt werden. Bei längerer Abwesenheit der Lehrperson (drei Wochen und mehr) werden die Unterrichtsstunden nach Möglichkeit von einer Stellvertretung übernommen oder es wird der entsprechende Teil des Schulgeldes reduziert (pro ausgefallene Lektion 1/19 des Semesterbeitrags).


7.       Die Rolle der Eltern

Die Eltern und die Lehrpersonen sind gebeten, Kontakt zueinander zu halten und sich im persönlichen Gespräch über den Fortschritt und die Entwicklung des Kindes auszutauschen.

Eltern können zum Lernerfolg beitragen, indem sie ihrem Kind helfend zur Seite stehen und zu regelmässigem Üben ermuntern. Sie finden dazu zahlreiche Handreichungen im Internet, u. a. ,,Motiviert Musik machen - wie Eltern helfen können" von Kristin Thielemann.

 

8.      Erklärung zum Schutz der psychischen, körperlichen und sexuellen Integrität van Kindern

Die Jugendmusik Kreuzlingen setzt sich für den Schutz, das Wohl und die Rechte von Kindern ein. Es herrscht grundsätzlich ein offenes Unterrichtsklima, in dem Besuche von Eltern erwünscht sind.

Die psychische, körperliche und sexuelle Integrität wird von allen am Unterrichtsgeschehen beteiligten Personen jederzeit geachtet.

 

9.      Aufführungen

Die die Musikschule JMK bestreitet in unregelmässigen Abständen Aufführungen, Konzerte und Wettbewerbe. Da Auftritte feste Bestandteile des Unterrichtsprogrammes sind, wird das Einverständnis zur Teilnahme vorausgesetzt. Nichtteilnahme muss rechtzeitig angekündigt werden.

10.     Öffentlichkeitsarbeit

Bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Schulfeste, Vorspiele, Orchesterkonzerte, Wettbewerbe) der JMK werden allenfalls Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Auf diesen Bildern können auch Schülerinnen und Schüler oder Orchestermitglieder zu sehen sein. Die Bilder werden ausschliesslich verwendet, um die Jugendmusik Kreuzlingen mit ihren Aktivitäten darzustellen.

 

11.     Haftung

Für sämtliches ausgeliehenes Eigentum der JMK wie Instrumente, Notenmaterial, Notenständer etc. haftet die Schülerin oder der Schüler bzw. die gesetzliche Vertretung. Verlorenes oder beschädigtes Material wird in Rechnung gestellt.

 

12.     Versicherung

Für den Versicherungsschutz sind Schülerinnen und Schüler, Orchestermitglieder bzw. deren Eltern selbst verantwortlich.

 

Dieses Reglement wurde vom Vorstand der JMK am 19. Juni 2024 genehmigt und ersetzt alle früheren Reglemente (inkl. aller Änderungen). Es tritt am 1. August 2024 in Kraft.